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Der Tempel des Castor in Rom und Verres’ Habgier
Der Tempel des Castor und Pollux (Aedes Castoris) gehörte zu den bedeutendsten Bauwerken des Forum Romanum. Gerade deshalb eignet sich der von Cicero geschilderte Fall besonders eindrucksvoll, um die Methoden des Gaius Verres zu zeigen: Während seiner Amtszeit als praetor urbanus im Jahr 74 v. Chr. missbrauchte Verres seine Befugnisse bei der Abnahme und Vergabe von Bauarbeiten am Tempel, um sich auf Kosten eines minderjährigen Erben zu bereichern.
Cicero behandelt den Fall ausführlich in der Actio secunda seiner Rede In Verrem, genauer in 2,1,129–154. Der Fall zeigt dabei nicht nur Verres’ persönliche Habgier, sondern auch, wie ein römischer Magistrat seine amtliche Stellung dazu verwenden konnte, einen eigentlich geregelten öffentlichen Bauauftrag zu seinen Gunsten zu manipulieren.
Der Tempel des Castor und Pollux
Der Tempel des Castor und Pollux lag am südlichen Rand des Forum Romanum, zwischen der Basilica Iulia und dem Heiligtum der Iuturna. Er gehörte zu den ältesten und prominentesten Sakralbauten des Forums. Nach der römischen Überlieferung war er nach dem Sieg über die Latiner am See Regillus gelobt und 484 v. Chr. geweiht worden. Der Bau wurde später mehrfach erneuert; insbesondere ließ Lucius Caecilius Metellus Dalmaticus den Tempel im Jahr 117 v. Chr. neu errichten.
Auch in der späten Republik besaß der Tempel eine herausragende Bedeutung. Cicero betont ausdrücklich, dass er sich an einem Ort befand, der ständig vor den Augen des römischen Volkes lag und an dem der Senat häufig zusammentrat. Der Tempel war deshalb nicht irgendein Bauwerk, sondern ein zentraler Bestandteil des politischen Lebens Roms.
Verres als praetor urbanus
Der Fall ereignete sich noch vor Verres’ Statthalterschaft in Sizilien. Verres war im Jahr 74 v. Chr. praetor urbanus, also einer der wichtigsten Prätoren Roms. Erst anschließend übernahm er von 73 bis 71 v. Chr. die Statthalterschaft über Sizilien.
Als Prätor war Verres unter anderem an der Rechtsprechung beteiligt. Darüber hinaus erhielt er gemeinsam mit seinem Kollegen Publius Caelius durch einen Senatsbeschluss die Aufgabe, bestimmte noch nicht abschließend geprüfte Verträge über die Instandhaltung öffentlicher Gebäude zu beurteilen. Dazu gehörte auch der Vertrag über die Instandhaltung des Kastortempels.
Cicero stellt genau hier den entscheidenden Punkt heraus: Verres hatte also eine rechtmäßig verliehene amtliche Befugnis, missbrauchte diese nach Ciceros Darstellung aber, um sich selbst zu bereichern.
qua potestate iste permissa sic abusus est
„Diese ihm übertragene Amtsgewalt missbrauchte er derart.“
Damit wird der Fall zu mehr als einer gewöhnlichen finanziellen Unregelmäßigkeit. Cicero präsentiert ihn als Beispiel für den Missbrauch eines öffentlichen Amtes zum persönlichen Vorteil.
Publius Junius und sein minderjähriger Sohn
Der bisherige Unternehmer, der für die Instandhaltung des Tempels verantwortlich gewesen war, hieß Publius Junius. Er starb und hinterließ einen noch minderjährigen Sohn. Für dessen Vermögen waren mehrere Vormünder verantwortlich.
Cicero schildert diesen Umstand als besonders problematisch, weil Verres genau darin eine Möglichkeit zur Bereicherung erkannt habe. Nach Ciceros Darstellung habe Verres offen gesagt, dass Minderjährige für Prätoren eine besonders sichere Beute seien:
pupillos et pupillas certissimam praedam esse praetoribus
„Mündel und Mündelinnen seien die sicherste Beute für Prätoren.“
Der erste Versuch: Was lässt sich am Tempel überhaupt beanstanden?
Der Vertrag über die Instandhaltung des Tempels sollte auf den Vormund Lucius Habonius übergehen. Habonius hatte mit den Verantwortlichen bereits eine Regelung getroffen. Nach Ciceros Darstellung war der Zustand des Tempels vollkommen in Ordnung: Die Statuen und Weihgeschenke waren vorhanden und das Bauwerk selbst war vollständig instand gesetzt.
Für Verres war dies ein Problem.
Wenn alles ordnungsgemäß war, gab es keinen offensichtlichen Grund, von dem minderjährigen Junius weitere Leistungen oder Reparaturen zu verlangen. Cicero formuliert deshalb zugespitzt:
indignum isti videri coepit ex tanta aede tantoque opere se non opimum praeda ... discedere.
Verres erschien es also als unerträglich, dass er von einem so großen Bauwerk und insbesondere von einem Mündel nicht mit einer reichen Beute weggehen sollte.
Die Idee mit den Säulen
Nun kommt eine der berühmtesten Passagen des gesamten Falles.
Verres begibt sich selbst in den Tempel und betrachtet den Bau. Cicero beschreibt, wie Verres feststellen muss, dass praktisch alles in hervorragendem Zustand ist:
videt undique tectum pulcherrime laqueatum, praeterea cetera nova atque integra.
Er sieht eine prächtig gestaltete Decke und alles Übrige neu und unversehrt.
Einer von Verres’ Gefolgsleuten macht daraufhin einen scheinbar scherzhaften Vorschlag: Man könne vielleicht verlangen, dass die Säulen exakt lotrecht (ad perpendiculum) seien.
Verres, der Cicero zufolge von technischen Dingen keine Ahnung hat, fragt zunächst, was ad perpendiculum überhaupt bedeutet. Als man ihm erklärt, dass praktisch keine Säule vollkommen lotrecht sei, greift er den Vorschlag sofort auf:
Nam mehercule ... columnae ad perpendiculum exigantur.
„Beim Hercules – dann sollen die Säulen eben auf ihre Lotrechte geprüft werden.“
Warum die Forderung rechtlich problematisch war
Habonius kannte den Inhalt des ursprünglichen Vertrages. Cicero erklärt ausdrücklich, dass dort zwar die Anzahl der Säulen festgelegt war, nicht aber die Forderung, dass sie exakt lotrecht sein müssten:
qua in lege numerus tantum columnarum traditur, perpendiculi mentio fit nulla
Habonius weist die Forderung deshalb zurück. Verres lässt sich davon jedoch nicht beeindrucken. Cicero behauptet sogar, dass Verres Habonius gleichzeitig eine Beteiligung an dem Geschäft in Aussicht stellte.
Der Versuch, den minderjährigen Junius zu bedrängen
Die Vormünder des Junius wenden sich daraufhin an Verres. Besonders Marcus Marcellus, einer der Vormünder, versucht ihn davon abzuhalten, den Jungen durch diese Forderungen um sein väterliches Vermögen zu bringen.
Cicero beschreibt Verres jedoch als vollkommen unbeeindruckt. Er sei bereits so sehr von der erwarteten Beute überzeugt gewesen, dass weder die sachlichen Argumente noch die Autorität des Marcus Marcellus etwas bewirken konnten.
Die Vormünder sehen schließlich keinen anderen Ausweg, als sich an Chelidon, Verres’ einflussreiche Geliebte, zu wenden. Cicero nutzt diese Episode, um den moralischen Verfall der Amtsführung Verres’ besonders drastisch darzustellen: Selbst angesehene römische Männer müssten das Haus einer Frau aufsuchen, weil sie beim amtierenden Prätor selbst keinen Zugang mehr zu Recht und Gerechtigkeit hätten.
Cicero, In Verrem 2,1,136–140.
Aus 40.000 werden 200.000 Sesterzen
Nachdem die Vormünder über Chelidon keinen ausreichenden Ausweg finden, schließen sie zunächst mit Habonius eine Vereinbarung.
Der ursprünglich als gering eingeschätzte Betrag von knapp 40.000 Sesterzen wird auf 200.000 Sesterzen erhöht:
quod erat vix HS quadraginta milium, transigunt HS ducentis milibus.
Doch auch damit gibt sich Verres nicht zufrieden.
Er erklärt, diese Einigung reiche ihm nicht aus, und beschließt, den Auftrag selbst neu auszuschreiben. Damit wird aus einer bereits geregelten Angelegenheit ein neues Geschäft, bei dem Verres die Bedingungen selbst festlegen kann.
Die Ausschreibung zur Unzeit
Besonders aufschlussreich ist Ciceros Schilderung der neuen Ausschreibung.
Verres setzt den Termin für die Fertigstellung auf die Kalenden des Dezember, schreibt den Auftrag aber erst ungefähr zu den Iden des September aus. Damit bleibt nur eine extrem kurze Frist.
Cicero kommentiert:
angustiis temporis excluduntur omnes.
„Durch die Kürze der Zeit werden alle anderen ausgeschlossen.“
Die Auftragssumme: 560.000 Sesterzen
Schließlich wird der Auftrag für 560.000 Sesterzen vergeben.
Das ist der entscheidende finanzielle Punkt des Falles. Cicero stellt die enorme Summe den tatsächlich erforderlichen Arbeiten gegenüber. Nach seiner Darstellung waren die Arbeiten am Tempel wesentlich geringer, als die Auftragssumme vermuten ließ.
Besonders drastisch beschreibt Cicero, dass die vorhandenen Säulen lediglich abgenommen und anschließend wieder aufgestellt werden mussten:
omnes illae columnae, quas dealbatas videtis, machina adposita nulla impensa deiectae eisdemque lapidibus repositae sunt.
Die Säulen seien demnach mit Hilfe einer Vorrichtung abgenommen und anschließend mit denselben Steinen wieder aufgestellt worden.
Cicero vergleicht die Kosten anschließend mit privaten Bauarbeiten und versucht dadurch zu zeigen, wie unverhältnismäßig die Auftragssumme gewesen sei.
Rediviva sibi habeto – die alten Materialien als Teil der Beute
Besonders interessant ist eine Klausel des Vertrages:
Rediviva sibi habeto.
„Die wiederverwendbaren alten Materialien soll er für sich behalten.“
Mit rediviva sind hier alte Baumaterialien gemeint, die bei einem Umbau oder Abriss wiedergewonnen werden konnten.
Cicero macht daraus einen weiteren Angriffspunkt. Seiner Darstellung zufolge war der Bau nämlich gerade weitgehend aus den alten Materialien des Tempels zusammengesetzt worden. Der Unternehmer erhielt damit also zusätzlich den Wert des wiedergewonnenen Materials.
Der entscheidende Verdacht: Wohin floss das Geld?
Für Cicero ist die Frage nun nicht mehr nur, ob der Auftrag überteuert war. Er will zeigen, dass Verres selbst von dem Geschäft profitierte.
Besonders auffällig ist für ihn zunächst die Behandlung des Unternehmers Decimus Brutus. Dieser hatte 560.000 Sesterzen gezahlt. Nachdem Verres den Auftrag vergeben hatte und Sicherheiten gestellt worden waren, erließ Verres ihm nach Ciceros Darstellung 110.000 Sesterzen.
Cicero argumentiert:
Hoc, si aliena res esset, certe facere non potuisset.
„Wenn es fremdes Geld gewesen wäre, hätte er das sicherlich nicht tun können.“
Anschließend verweist Cicero auf Zahlungen an Cornificius, den Schreiber Verres’, und schließlich auf die Rechnungsbücher des Habonius selbst.
Damit präsentiert Cicero seine Beweiskette: Die enorme Auftragssumme, die bevorzugte Behandlung eines Unternehmers und die Geldflüsse sollen zeigen, dass Verres nicht einfach einen schlecht kalkulierten öffentlichen Auftrag vergeben hatte, sondern selbst an dem Geschäft beteiligt war.
Der Tempel als „Zeuge“ von Verres’ Verbrechen
Cicero gibt dem Fall am Ende eine besonders starke rhetorische Wendung.
Der Tempel des Castor soll nicht einfach ein Ort gewesen sein, an dem Verres einen Betrug begangen habe. Er soll selbst zu einem sichtbaren Zeugen seines Verhaltens geworden sein:
qui aedem Castoris testem tuorum furtorum esse volueris
„Du hast den Tempel des Castor zum Zeugen deiner Diebstähle gemacht.“
Moderne Forschung
Ernst Badian, „Verres, Gaius“, Oxford Classical Dictionary, 2016 – grundlegende Einordnung von Verres’ Karriere als praetor urbanus 74 v. Chr. und späterer Statthalter Siziliens.
Gilbert J. Gorski / James E. Packer, The Roman Forum: A Reconstruction and Architectural Guide, Kapitel „The Temple of Castor and Pollux“, Cambridge University Press 2015 – moderne architektonische und topographische Einordnung des Kastortempels.
Carlos F. Noreña, „Castor, Aedes (Forum)“, Digital Augustan Rome – moderne topographische Einordnung und Zusammenstellung der literarischen Zeugnisse zum Bauwerk.
Margaret M. Miles, „Cicero's Prosecution of Gaius Verres: A Roman View of the Ethics of Acquisition of Art“, International Journal of Cultural Property 11,1 (2002), S. 28–49 – zur Darstellung von Verres’ Bereicherung und Ciceros grundsätzlicher Argumentation gegen seine Aneignung fremden Eigentums.
„The Edicts of the Praetors: Law, Time, and Revolution in Ancient Rome“, Law and History Review (2023) – zur Amtsführung und zum rechtlichen Umfeld des praetor urbanus Verres.