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Das Amt des Prätors (praetor) – Aufgaben, Befugnisse und Bedeutung in der römischen Republik
Der Prätor (praetor) war einer der höchsten Magistrate der römischen Republik und vor allem für die Rechtsprechung zuständig. Er stand in der Ämterlaufbahn (cursus honorum) direkt unter den Konsuln und besaß wie diese das Imperium, also die staatliche Befehlsgewalt. Im Laufe der Zeit übernahmen Prätoren jedoch nicht nur richterliche Aufgaben, sondern auch militärische und administrative Tätigkeiten sowie die Verwaltung von Provinzen.
Entstehung des Amtes
Das Prätorenamt entstand 367 v. Chr. durch die leges Liciniae Sextiae.
Bis dahin waren die Konsuln sowohl für die Regierung als auch für die Rechtsprechung zuständig. Da die Aufgaben des Staates immer umfangreicher wurden, schuf man ein eigenes Amt.
Zunächst gab es einen Prätor
Später stieg die Zahl kontinuierlich an:
242 v. Chr.: zwei Prätoren
227 v. Chr.: vier Prätoren
197 v. Chr.: sechs Prätoren
unter Lucius Cornelius Sulla: acht Prätoren
unter Gaius Julius Caesar zeitweise sogar mehr
Die Hauptaufgabe: die Rechtsprechung
Der Prätor war vor allem oberster Richter.
Wichtig ist aber: Der Prätor sprach nicht selbst das Urteil.
Er organisierte vielmehr das Verfahren und bestimmte den Richter.
Seine Aufgaben waren:
Klagen annehmen
die rechtliche Grundlage eines Falles prüfen
einen geeigneten Richter (iudex) bestimmen
den Prozess überwachen
Die beiden wichtigsten Prätoren
Praetor urbanus
Der Stadtprätor (praetor urbanus) war zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen römischen Bürgern.
Er durfte Rom grundsätzlich nicht länger als zehn Tage verlassen.
Praetor peregrinus
Der Fremdenprätor (praetor peregrinus) wurde 242 v. Chr. geschaffen.
Er war zuständig für Prozesse:
zwischen Römern und Nichtrömern
zwischen Nichtrömern untereinander
Gerade dieses Amt war wichtig, weil Rom immer internationaler wurde.
Das prätorische Edikt
Zu Beginn seiner Amtszeit veröffentlichte jeder Prätor ein Edictum praetoris, also eine Art Programm, nach welchen Rechtsgrundsätzen er urteilen wollte.
Dadurch entwickelte sich das sogenannte ius honorarium, das „Amtsrecht“ der Magistrate.
Die Prätoren konnten bestehendes Recht anpassen und weiterentwickeln.
Deshalb hatten sie großen Einfluss auf die Entwicklung des römischen Rechts.
Das Imperium des Prätors
Der Prätor besaß wie die Konsuln das Imperium.
Er durfte daher:
Truppen befehligen
Provinzen verwalten
staatliche Befehle erlassen
Sein Imperium war jedoch geringer als das der Konsuln.
Prätoren als Provinzstatthalter
Nach ihrer Amtszeit wurden viele Prätoren Propätoren (pro praetore) und verwalteten Provinzen.
Dort waren sie zuständig für:
Verwaltung
Gerichte
Finanzen
militärische Sicherheit
Gerade hier kam es häufig zu Korruption.
Das berühmteste Beispiel ist Gaius Verres, der als Propraetor Sizilien ausplünderte und später von Marcus Tullius Cicero angeklagt wurde.
Wahl und Amtszeit
Die Prätoren wurden von den Comitia Centuriata gewählt.
Es galten wichtige republikanische Prinzipien:
Annuität: Amtsdauer von einem Jahr
Kollegialität: mehrere Prätoren gleichzeitig
Rechenschaftspflicht: nach der Amtszeit konnten sie verklagt werden
Der Prätor im cursus honorum
Die klassische Reihenfolge der Ämter lautete:
Quästor
Ädil (nicht zwingend)
Prätor
Konsul
Der Prätor war somit die letzte Stufe vor dem Konsulat.
Das Prätorenamt bei Livius
Livius erwähnt die Entstehung des Amtes mehrfach.
Wichtige Stellen:
Livius 6,42
Einführung des Prätorenamtes durch die leges Liciniae Sextiae
Livius 7,1
Erste Ausübung des neuen Amtes
Livius 8,15
Ausweitung der Aufgaben des Prätors
Der Stadtprätor bei Cicero
Gerade in den Verrinen spielt das Amt eine wichtige Rolle.
In Verrem, Actio secunda I (De praetura urbana)
Cicero schildert Verres' Zeit als praetor urbanus und wirft ihm vor:
Urteile verkauft zu haben
Verfahren manipuliert zu haben
seine richterliche Gewalt missbraucht zu haben
Dadurch wird deutlich, welche enorme Macht dieses Amt besaß.