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Die römische Vormundschaft (tutela) und der Fall des Malleolus bei Cicero (In Verrem)
Die Vormundschaft (tutela) war eine wichtige Einrichtung des römischen Rechts. Sie sollte Personen schützen, die ihre Angelegenheiten rechtlich nicht selbst verwalten konnten, insbesondere Minderjährige. Der Vormund (tutor) verwaltete das Vermögen des Mündels und hatte die Pflicht, dessen Besitz zu erhalten und zu vermehren. Gerade weil Vormünder Zugriff auf fremdes Vermögen hatten, kam es jedoch immer wieder zu Missbrauch. Ein bekanntes Beispiel schildert Marcus Tullius Cicero in den Verrinen: Verres soll als Vormund das Erbe des jungen Malleolus geplündert haben. (siehe InV. Actio secunda, 1,37)
Was war die tutela?
Die tutela war die gesetzliche Vormundschaft über Personen, die zwar frei und römische Bürger waren, aber noch nicht vollständig geschäftsfähig.
Besonders betroffen waren:
unmündige Kinder (pupilli)
Frauen (in bestimmten Epochen)
teilweise Personen ohne geeignete männliche Familienangehörige
Der Vormund sollte dabei nicht Eigentümer des Vermögens werden, sondern lediglich dessen Verwalter.
Vormundschaft über Minderjährige
Wenn der Familienvater (pater familias) starb und minderjährige Kinder hinterließ, wurde ein Vormund eingesetzt.
Dieser konnte:
vom Vater testamentarisch bestimmt werden (tutor testamentarius)
gesetzlich aus der Familie stammen (tutor legitimus)
von einem Magistrat bestellt werden (tutor dativus)
Seine Aufgabe war es:
das Vermögen zu verwalten,
Verträge im Interesse des Kindes abzuschließen,
Besitz zu schützen,
Erbschaften zu sichern.
Durfte der Vormund das Geld verwenden?
Nein.
Das Vermögen gehörte ausschließlich dem Mündel.
Der Vormund durfte:
das Vermögen verwalten
notwendige Ausgaben tätigen
Investitionen zum Vorteil des Mündels vornehmen
Er durfte aber nicht:
Geld für sich selbst verwenden
Grundstücke ohne berechtigten Grund verkaufen
Vermögen veruntreuen
persönliche Schulden damit bezahlen
Eine solche Veruntreuung war rechtswidrig.
Der Fall des Malleolus bei Cicero
Der Fall erscheint in Cicero, In Verrem, Actio secunda 1, 34–38
Dort schildert Cicero den Fall des jungen Gnaeus Malleolus.
Nach dem Tod seines Vaters wurde Verres zum Vormund bestellt.
Cicero wirft ihm vor:
das Erbe des Jungen geplündert zu haben,
Vermögenswerte an sich genommen zu haben,
seine Stellung als Vormund zur persönlichen Bereicherung missbraucht zu haben.
Gerade weil ein Vormund eigentlich eine Vertrauensperson sein sollte, stellt Cicero diesen Fall als besonders empörend dar.
Warum war das so schwerwiegend?
Im römischen Denken war die Vormundschaft ein Treueverhältnis (fides).
Der Vormund sollte wie ein Beschützer handeln.
Ein Vormund, der sein Mündel bestahl, verletzte daher mehrere Grundprinzipien gleichzeitig:
die Treuepflicht (fides)
die Gerechtigkeit (iustitia)
die Verantwortung gegenüber Schutzbefohlenen
Für Cicero war dies ein Zeichen von Verres' moralischer Verdorbenheit.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gab es?
Das römische Recht kannte die actio tutelae, also die Klage aus der Vormundschaft.
Nach Erreichen der Volljährigkeit konnte das ehemalige Mündel:
Rechenschaft verlangen,
Ersatz für Schäden fordern,
den Vormund verklagen.
Wurde der Vormund verurteilt, drohten:
finanzielle Entschädigungen
gesellschaftlicher Ansehensverlust
in schweren Fällen politische Konsequenzen
Ciceros Ziel
Cicero nutzt den Fall nicht nur juristisch, sondern auch rhetorisch.
Er will zeigen:
Wenn Verres sogar ein ihm anvertrautes Waisenkind bestiehlt, wird er erst recht eine ganze Provinz ausplündern.
Der Fall des Malleolus dient also als frühes Beispiel für die allgemeine Habgier und Skrupellosigkeit des Angeklagten.