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Die Lex de pecuniis repetundis – Die römischen Gesetze gegen Erpressung und Amtsmissbrauch
Die Lex de pecuniis repetundis („Gesetz über die Rückforderung widerrechtlich erlangter Gelder“) bezeichnet nicht ein einzelnes Gesetz, sondern eine ganze Reihe römischer Gesetze gegen Erpressung, Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch durch Magistrate, insbesondere Provinzstatthalter.
Das Wort repetundae leitet sich vom lateinischen Verb repetere („zurückfordern“) ab und bezeichnet ursprünglich die Rückforderung von Geld oder Vermögen, das ein Beamter rechtswidrig erlangt hatte. Mit der Ausdehnung des römischen Reiches gewann dieses Delikt zunehmend an Bedeutung, da viele Statthalter ihre weitreichenden Befugnisse zur persönlichen Bereicherung nutzten. Die leges de repetundis bildeten daher das wichtigste Instrument des römischen Staates zur Bekämpfung der Korruption im Provinzialwesen.
Was bedeutet pecuniae repetundae?
Der Ausdruck pecuniae repetundae bedeutet wörtlich:„zurückzufordernde Gelder“.
Gemeint waren alle Vermögenswerte, die ein römischer Amtsträger rechtswidrig erlangt hatte und die den Geschädigten zurückerstattet werden mussten.
Dabei handelte es sich nicht nur um Bargeld, sondern auch um:
Grundstücke,
Kunstwerke,
Naturalien (z. B. Getreide),
Geschenke,
Wertgegenstände,
erpresste Dienstleistungen.
Im Laufe der Republik entwickelte sich daraus der Tatbestand der Amts- und Provinzialerpressung (crimen repetundarum).
Warum war ein solches Gesetz notwendig?
Mit der Entstehung der ersten Provinzen nach dem Ersten Punischen Krieg verwalteten römische Statthalter oft weit entfernte Gebiete nahezu eigenständig. Sie verfügten über militärische, richterliche und finanzielle Gewalt und konnten dadurch ihre Macht leicht missbrauchen.
Häufige Formen des Amtsmissbrauchs waren:
Erpressung von Geldzahlungen,
rechtswidrige Steuerforderungen,
Annahme von Bestechungsgeldern,
Beschlagnahmung von Eigentum,
Kunstraub,
Manipulation von Gerichtsverfahren,
Verkauf richterlicher Entscheidungen.
Gerade diese Missstände führten zur Schaffung besonderer Gesetze gegen Provinzialerpressung.
Die Entwicklung der Repetundengesetze
Die Lex de pecuniis repetundis war keine einzelne Norm, sondern entwickelte sich über mehr als hundert Jahre.
Die Lex Calpurnia (149 v. Chr.)
Das erste eigentliche Repetundengesetz war die Lex Calpurnia de repetundis, eingebracht vom Volkstribunen Lucius Calpurnius Piso Frugi im Jahr 149 v. Chr.
Sie schuf die erste ständige Strafgerichtsbarkeit (quaestio perpetua) für Fälle von Provinzialerpressung.
Bis dahin mussten solche Prozesse jeweils einzeln eingerichtet werden.
Die Strafe bestand zunächst vor allem in der Rückzahlung des rechtswidrig erlangten Vermögens.
Die Lex Acilia repetundarum (123/122 v. Chr.)
Unter Gaius Sempronius Gracchus wurde das Gesetz deutlich verschärft.
Die Rechte der Provinzialen wurden gestärkt und das Verfahren genauer geregelt.
Außerdem wurden die Geschworenengerichte nun überwiegend mit Rittern (equites) statt mit Senatoren besetzt, um eine gegenseitige Begünstigung der senatorischen Statthalter zu erschweren.
Die Lex Cornelia de repetundis (81 v. Chr.)
Der Diktator Lucius Cornelius Sulla reformierte das Verfahren erneut.
Er übertrug die Geschworenengerichte wieder den Senatoren und regelte die Straftatbestände umfassender. Diese Fassung galt zur Zeit des Prozesses gegen Verres.
Cicero, In Verrem: Der gesamte Prozess gegen Verres wurde auf Grundlage dieser Repetundengesetzgebung geführt.
Die Lex Iulia de repetundis (59 v. Chr.)
Schließlich erließ Gaius Iulius Caesar während seines Konsulats die Lex Iulia de repetundis.
Sie fasste die bisherigen Vorschriften zusammen und regelte detailliert, welche Handlungen einem Magistraten verboten waren. Das Gesetz blieb mit Änderungen sogar noch während der Kaiserzeit in Kraft.
Welche Taten waren verboten?
Ein Magistrat machte sich nach den Repetundengesetzen strafbar, wenn er seine Amtsgewalt missbrauchte, um sich selbst oder andere zu bereichern.
Dazu gehörten insbesondere:
Erpressung von Geld,
Annahme von Bestechungsgeldern,
unrechtmäßige Steuern oder Abgaben,
Beschlagnahmung fremden Eigentums,
rechtswidrige Einziehung von Vermögen,
Verkauf gerichtlicher Entscheidungen,
Annahme von Geschenken im Zusammenhang mit dem Amt,
Missbrauch militärischer oder richterlicher Befugnisse.
Unter Caesars Gesetz konnten sogar unerlaubte militärische Maßnahmen oder das Verlassen einer Provinz ohne Genehmigung unter den Tatbestand fallen.
Das Gerichtsverfahren
Für diese Straftaten war die quaestio perpetua de repetundis zuständig. (Ein eigener ständiger Gerichtshof nur für diese Tatbestände)
Dabei handelte es sich um ein ständiges Schwurgericht.
Anklage erheben konnten geschädigte Provinzialen, meist vertreten durch einen römischen Patron, aber auch römische Bürger.
Welche Strafen drohten?
Die Strafen änderten sich im Laufe der Zeit.
Zu den wichtigsten Sanktionen gehörten:
1. Rückerstattung des erpressten Vermögens
Die Grundstrafe bestand darin, das rechtswidrig erlangte Vermögen vollständig zurückzuzahlen.
Spätere Gesetze konnten sogar eine mehrfache Rückzahlung (möglicherweise bis zum Vierfachen des Schadens) verlangen.
2. Infamia
Ein verurteilter Beamter erlitt die infamia, also den Verlust seiner bürgerlichen Ehre. (Selbsterklärend, wenn jemand verurteilt wird)
Dadurch verlor er unter anderem:
seine politische Glaubwürdigkeit,
die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden,
häufig seinen Sitz im Senat,
das Recht, als Richter tätig zu sein,
wichtige prozessuale Rechte.
3. Politischer Karriereverlust (Folge aus Infamia)
Eine Verurteilung bedeutete meist das Ende jeder politischen Laufbahn.
Ein Senator verlor regelmäßig sein Ansehen und konnte aus dem Senat ausgeschlossen werden.
4. Exil
Das Gesetz selbst sah ursprünglich nicht zwingend das Exil als Strafe vor.
In der späten Republik war es jedoch üblich, dass Angeklagte, wie Verres, Rom freiwillig vor der Urteilsverkündung verließen, um einer Verurteilung zuvorzukommen (voluntarium exilium). Dadurch konnten sie häufig schwerere politische Folgen vermeiden.
Die Bedeutung für Ciceros In Verrem
Der gesamte Prozess gegen Verres war ein Repetundenprozess.
Cicero versuchte nachzuweisen, dass Verres während seiner Statthalterschaft in Sizilien nahezu jede Form der Provinzialerpressung begangen hatte:
rechtswidrige Getreideforderungen,
Bestechlichkeit,
Erpressung der Städte,
Kunstraub,
Missbrauch der Gerichtsbarkeit,
unrechtmäßige Hinrichtungen.
Gerade deshalb gelten die Verrinen heute als wichtigste literarische Quelle zum römischen Repetundenrecht.
Man sollte jedoch Verres' Taten nicht mit den normalen Repetundenprozessen vergleichen, da Verres außerordentlich dreist und offensichtlich agiert hat. Normalerweise versuchten Statthalter, ihre erlangten Gelder zu vertuschen und es nicht mit der Ausbeutung der Provinz zu übertreiben.