Die römischen Geschworenengerichte (iudicia publica)
Ritterstand und Senatorenstand im Kampf um die Rechtsprechung
Die Frage, wer in Rom Recht sprach, war in der späten Republik keine bloß juristische, sondern eine hochpolitische Machtfrage. Besonders deutlich wird dies in den Reden Ciceros, vor allem im Prozess gegen Verres, wo die Zusammensetzung der Geschworenengerichte selbst zum zentralen Thema wird (vgl. In Verrem actio Prima, 13).
1. Die Bedeutung der iudicia publica
Die iudicia publica waren staatliche Strafgerichte, vor allem für:
Amtsmissbrauch in den Provinzen (de repetundis),
Erpressung,
Bestechung,
Hochverrat.
Gerade Prozesse gegen Statthalter waren politisch brisant, da diese fast ausschließlich aus dem Senatorenstand stammten. Entscheidend war daher, wer über sie urteilte.
2. Ursprüngliche Situation: Senatoren richten Senatoren
In der frühen Republik und bis ins 2. Jh. v. Chr. hinein:
bestanden die Geschworenengerichte aus Senatoren,
es urteilten also Angehörige desselben Standes über ihre Standesgenossen.
Problem:
enge persönliche und politische Netzwerke,
gegenseitige Rücksichtnahme,
faktische Straflosigkeit korrupter Statthalter.
=> Die Provinzbevölkerung hatte kaum Aussicht auf Gerechtigkeit und die Statthalter könnten so viel Geld wie möglich aus den Provinzen rauspressen.
3. Die Reform des Gaius Gracchus: Übergang an den Ritterstand
Lex Sempronia iudiciaria (122 v. Chr.)
Gaius Gracchus entzog dem Senat die Kontrolle über die Gerichte für Amtsmissbrauch und übertrug sie dem Ritterstand (ordo equester).
Gründe:
Ritter waren wirtschaftlich einflussreich,
aber nicht Teil der senatorischen Regierungselite,
daher weniger in politische Seilschaften eingebunden.
Folgen:
Die Ritter fungierten als Kontrollinstanz gegenüber den Senatoren.
Prozesse gegen korrupte Statthalter wurden realistisch.
Cicero betont später: Fast 50 Jahre lang habe es keinen nachweislichen Bestechungsskandal unter equestischen Richtern gegeben.
4. Sullas Gegenreform: Rückgabe der Gerichte an den Senat
Sullas Diktatur (82–79 v. Chr.)
Lucius Cornelius Sulla machte die gracchischen Reformen weitgehend rückgängig:
Die Geschworenengerichte wurden wieder ausschließlich mit Senatoren besetzt.
Ziel:
Stärkung des Senats,
Wiederherstellung der aristokratischen Ordnung,
Ausschaltung des Ritterstandes als politischer Gegenspieler.
Konsequenzen (laut Cicero):
schnelle Rückkehr zur Bestechlichkeit,
Richter ließen sich offen kaufen,
Urteile wurden nach finanzieller Leistungsfähigkeit gefällt.
Cicero zitiert Aussagen wie:
"Q. Calidus damnatus dixerit, minoris HS triciens praetorium hominem honeste non posse damnari"
Ein vornehmer Mann könne auf anständige Weise doch nicht unter drei Millionen Sesterzen verurteilt werden. (In Verrem, actio prima, 13, Unterkapitel 38)
5. Die Situation zur Zeit Ciceros
Zur Zeit des Verres-Prozesses (70 v. Chr.):
bestehen die Geschworenengerichte noch aus Senatoren,
ihr Ruf ist massiv beschädigt.
Cicero nutzt dies rhetorisch:
Er stellt den Senat unter öffentlichen Rechtfertigungsdruck.
Ein Freispruch des Verres würde beweisen:
dass der Senat unfähig sei, gerecht zu richten,
und dass ihm die Gerichtsbarkeit erneut entzogen werden müsse.
=> Der Prozess wird so zu einem Urteil über das gesamte Gerichtssystem.
6. Politische Folgen
Noch im Jahr 70 v. Chr.:
führt die lex Aurelia iudiciaria eine Mischform ein:
Senatoren,
Ritter,
tribuni aerarii als Geschworene.
Dies zeigt:
Ciceros Kritik war politisch wirksam,
das Vertrauen in rein senatorische Gerichte war zerstört.
7. Bedeutung für Ciceros Reden
Für das Verständnis der Reden gegen Verres ist entscheidend:
Cicero verteidigt nicht nur die Provinz Sizilien,
sondern die Legitimität der römischen Rechtsprechung.
Die Richter selbst werden zu Angeklagten „zweiter Ordnung“.