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Die Lex Cornelia testamentaria – Sullas Gesetz gegen Testamentsfälschung
Die Lex Cornelia testamentaria, auch Lex Cornelia testamentaria nummaria oder später Lex Cornelia de falsis genannt, war ein von Lucius Cornelius Sulla um 81 v. Chr. erlassenes Strafgesetz. Ursprünglich richtete es sich vor allem gegen Testamentsfälschungen und Münzfälschungen, wurde jedoch im Laufe der Kaiserzeit auf zahlreiche weitere Formen der Urkundenfälschung und des Prozessbetrugs ausgeweitet.
Es zählt zu den bedeutendsten Strafgesetzen der späten Republik und bildete über Jahrhunderte die Grundlage des römischen Strafrechts gegen das Verbrechen des falsum („Fälschung“).
Historischer Hintergrund
Nach den Bürgerkriegen wollte Sulla nicht nur die politische Ordnung Roms wiederherstellen, sondern auch das Strafrecht reformieren. Zu diesem Zweck erließ er zahlreiche leges Corneliae, die verschiedene Delikte regelten, etwa Mord (Lex Cornelia de sicariis et veneficiis), Erpressung (Lex Cornelia de repetundis) oder Hochverrat (Lex Cornelia de maiestate).
In diese Reformen gehört auch die Lex Cornelia testamentaria, die das Vertrauen in Testamente, Urkunden und den Geldverkehr sichern sollte. Gerade Testamente spielten im römischen Erbrecht eine zentrale Rolle, sodass ihre Fälschung nicht nur einzelne Erben, sondern die gesamte Rechtsordnung gefährdete.
Warum war das Gesetz notwendig?
Im römischen Recht konnte ein Testament erhebliche Vermögenswerte übertragen. Wer ein Testament fälschte oder vernichtete, konnte sich selbst oder anderen große Erbschaften verschaffen.
Zu den häufigsten Missbrauchsmöglichkeiten gehörten:
das Anfertigen eines gefälschten Testaments,
das Austauschen eines echten Testaments gegen ein gefälschtes,
das Entfernen oder Verändern einzelner Bestimmungen,
das Fälschen von Siegeln oder Unterschriften,
das vorsätzliche Vernichten eines Testaments.
Vor Sulla konnten solche Taten zwar verfolgt werden, jedoch fehlte ein einheitliches Strafgesetz. Die Lex Cornelia testamentaria schuf erstmals einen umfassenden strafrechtlichen Rahmen gegen diese Form der Fälschung.
Welche Handlungen stellte die Lex Cornelia unter Strafe?
Ursprünglich bezog sich das Gesetz vor allem auf Testamente.
Strafbar waren unter anderem:
das Schreiben eines gefälschten Testaments,
das bewusste Verwenden eines gefälschten Testaments,
das Unterdrücken oder Verstecken eines echten Testaments,
das Entwenden oder Vernichten eines Testaments,
das unbefugte Öffnen eines Testaments,
das Fälschen oder Missbrauchen von Siegeln.
Justinian, Institutiones 4,18,7: Die spätere Zusammenfassung des römischen Rechts nennt ausdrücklich das Fälschen, Ersetzen, Unterdrücken oder Öffnen von Testamenten als Anwendungsfälle der Lex Cornelia.
Die Erweiterung zum Gesetz gegen falsum
Bereits in der späten Republik und besonders während der Kaiserzeit wurde das Gesetz schrittweise erweitert.
Es erfasste nun auch:
Urkundenfälschung,
Falschaussagen,
Bestechung von Richtern,
Manipulation gerichtlicher Beweismittel,
Fälschung öffentlicher Dokumente,
Münzfälschung.
Deshalb erhielt das Gesetz später den allgemeineren Namen Lex Cornelia de falsis, also „Cornelisches Gesetz gegen/über Fälschungen“.
Die Münzfälschung (lex nummaria)
Von Anfang an schützte das Gesetz nicht nur Testamente, sondern auch das römische Münzwesen.
Verboten waren insbesondere:
das Herstellen falscher Münzen,
das Verfälschen echter Münzen,
das Beschneiden von Silber- oder Goldmünzen,
das Inverkehrbringen gefälschter Münzen.
Da das Vertrauen in die römische Währung für Handel und Staat von großer Bedeutung war, wurden Münzfälschungen streng verfolgt.
Deshalb wird das Gesetz in den Quellen häufig ebenso als Lex Cornelia testamentaria nummaria bezeichnet.
Welche Strafen drohten?
Die Strafen unterschieden sich nach dem sozialen Status des Täters.
Für freie Bürger war regelmäßig vorgesehen:
Verbannung (aquae et ignis interdictio, später Deportation),
Vermögensverlust,
Verlust bestimmter Bürgerrechte.
Für Sklaven konnte die Strafe die Hinrichtung sein.
Unter den Kaisern wurden einzelne Tatbestände weiter verschärft, insbesondere bei der Münzfälschung.
Die Lex Cornelia testamentaria bei Cicero
Die Lex Cornelia testamentaria wird von Cicero ausdrücklich erwähnt.
Im Verres-Prozess zählt Cicero sie zu den Gesetzen Sullas, die kein neues Unrecht geschaffen, sondern bereits bestehende Verbrechen durch ein ordentliches Strafverfahren geregelt hätten.
Cicero, In Verrem I, 42: Cicero nennt die lex Cornelia testamentaria neben der lex Cornelia nummaria und betont, dass diese Gesetze Taten bestrafen, die schon immer als verbrecherisch galten (semper malum facinus fuerit).
Diese Stelle ist besonders wichtig, weil sie zeigt, dass Sulla nach Ciceros Auffassung nicht neue Straftaten oder Tatbestände erfand, sondern Verhaltensweisen, die schon immer als verbrecherisch galten, gesetzlich ordnete und strafbar machte.
Im Gegensatz zu Verres, der als Prätor extra ein Prätorenedikt erlassen hatte, um sich bereichern zu können.
Bedeutung für das römische Erbrecht
Die Lex Cornelia stärkte die Rechtssicherheit im Erbrecht erheblich.
Da Testamente häufig hohe Vermögen regelten, war ihr Schutz für Familien, Erben und Gläubiger von großer Bedeutung. Das Gesetz trug dazu bei, das Vertrauen in die Wirksamkeit schriftlicher Testamente und amtlicher Urkunden zu sichern.
Viele seiner Grundgedanken, insbesondere die strafrechtliche Verfolgung von Urkundenfälschungen, beeinflussten das spätere römische Recht bis in die Zeit Justinians.