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Das Berufungsrecht im alten Rom – Die Provocatio ad populum als Schutz der Bürger
Das Berufungsrecht gehörte zu den wichtigsten Freiheitsrechten der römischen Bürger während der Republik. Es wurde als provocatio ad populum („Anrufung des Volkes“) bezeichnet und erlaubte es einem römischen Bürger, gegen bestimmte Entscheidungen eines Magistrats die Volksversammlung anzurufen. Die provocatio sollte verhindern, dass Konsuln oder andere Amtsträger ihre Macht willkürlich ausübten, und bildete damit eine der wichtigsten Schranken des imperium. Für die Römer galt dieses Recht als eine der Grundlagen ihrer politischen Freiheit (libertas).
Was bedeutet provocatio ad populum?
Der lateinische Begriff setzt sich zusammen aus:
provocare = anrufen, sich wenden an
populus = das römische Volk
Wörtlich bedeutet provocatio ad populum also:
„Anrufung des Volkes“ oder „Berufung an das Volk“.
Der Bürger wandte sich dabei nicht an ein höheres Gericht, sondern an die römische Volksversammlung, die als höchste Instanz über bestimmte Strafmaßnahmen entschied. (Das gibt es heute nicht mehr)
Warum entstand das Berufungsrecht?
Nach der Vertreibung der Könige besaßen die Konsuln nahezu dieselben Zwangsbefugnisse (coercitio) wie zuvor die Könige.
Viele Römer befürchteten deshalb eine Rückkehr zur Willkürherrschaft.
Bereits zu Beginn der Republik wurde deshalb das Berufungsrecht eingeführt, um die Macht der Magistrate zu begrenzen.
Nach der römischen Überlieferung geschah dies durch die Lex Valeria de provocatione des Konsuls Publius Valerius Publicola (traditionell 509 v. Chr.). Die historische Datierung ist zwar umstritten, doch gilt die provocatio als sehr frühes und grundlegendes republikanisches Freiheitsrecht.
Wann konnte Berufung eingelegt werden?
Die provocatio war vor allem möglich, wenn ein Magistrat
die Todesstrafe verhängen wollte,
eine Auspeitschung (verberatio) anordnete,
oder eine andere besonders schwere Zwangsmaßnahme gegen einen römischen Bürger ergriff.
Der Betroffene konnte dann erklären, dass er das Volk anrufe.
Daraufhin durfte die Strafe grundsätzlich nicht sofort vollstreckt werden.
Die Entscheidung wurde der zuständigen Volksversammlung überlassen.
Wer entschied über die Berufung?
In den meisten Fällen entschied die Zenturiatskomitien (Comitia Centuriata).
Sie fungierten bei schweren Strafsachen als oberstes Gericht des römischen Volkes.
Nicht ein einzelner Richter, sondern die versammelten Bürger entschieden durch Abstimmung über Schuld und Strafe.
Bei bestimmten Geldstrafen konnten auch die Tributkomitien zuständig sein.
Wer besaß dieses Recht?
Das Berufungsrecht stand grundsätzlich nur
römischen Bürgern (cives Romani)
zu.
Nicht darauf berufen konnten sich unter anderem:
Sklaven,
die meisten Fremden (peregrini),
feindliche Kriegsgefangene.
Die provocatio war somit ein besonderes Vorrecht des römischen Bürgerrechts.
Grenzen des Berufungsrechts
Das Recht galt nicht uneingeschränkt.
Keine provocatio bestand insbesondere:
im Feldlager während eines militärischen Feldzuges (militiae), da dort der Oberbefehlshaber zur Aufrechterhaltung der Disziplin sofort handeln musste;
gegenüber der Gewalt eines Diktators, dessen imperium außerordentlich war.
Außerdem bezog sich die provocatio ursprünglich vor allem auf das Gebiet innerhalb des pomerium bzw. der Stadt Rom und wurde erst später ausgeweitet.
Die Bedeutung für die Republik
Die provocatio war weit mehr als ein juristisches Verfahren.
Sie sollte verhindern, dass einzelne Magistrate ihre Macht missbrauchten.
Dadurch wurde deutlich, dass letztlich das römische Volk Träger der höchsten Staatsgewalt war.
Gemeinsam mit den Volkstribunen bildete das Berufungsrecht einen wichtigen Schutz der Bürgerrechte.
Der Historiker Livius bezeichnet beide Einrichtungen sogar als die „zwei Bollwerke der Freiheit“ (duae arces libertatis).
Berufungsrecht und Volkstribunen
Neben der provocatio konnten Bürger auch die Hilfe eines Volkstribunen (auxilium) in Anspruch nehmen.
Der Tribun konnte durch sein Vetorecht (intercessio) gegen Maßnahmen anderer Magistrate einschreiten und so Bürger vor ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen schützen.
Während die provocatio eine Berufung an das Volk war, stellte das auxilium den unmittelbaren Schutz durch einen Volkstribunen dar.
Das Berufungsrecht in der Kaiserzeit
Mit dem Übergang zum Prinzipat verlor die provocatio ad populum ihre frühere Bedeutung.
Da die Volksversammlungen allmählich ihre politischen Funktionen einbüßten, trat an ihre Stelle zunehmend die Berufung an den Kaiser (appellatio ad Caesarem).
Berühmt ist der Fall des Apostels Paulus, der sich als römischer Bürger auf dieses Recht berief und verlangte, vor den Kaiser gestellt zu werden.
Das Berufungsrecht bei Livius
Livius schildert die Entwicklung der provocatio mehrfach als einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der republikanischen Freiheit.
Publius Valerius Publicola erlässt nach der Vertreibung der Könige die Lex Valeria de provocatione, welche das Berufungsrecht der Bürger stärkt.
Im Zusammenhang mit den Ständekämpfen wird deutlich, wie wichtig der Schutz der Bürger vor magistratischer Willkür geworden war.
Nach dem Sturz der Decemvirn werden das Volkstribunat und die provocatio ausdrücklich wiederhergestellt. Livius bezeichnet sie dabei als die „zwei Bollwerke der Freiheit“ (duae arces libertatis).
Livius 10,9
Erneute Bestätigung des Provokationsrechts durch spätere Gesetze (Leges Valeriae), welche den Schutz der Bürger weiter festigen.