Falls du weitere Fragen hast oder ein Thema/eine Person genauer erklärt bekommen willst, melde dich einfach unverbindlich unter info@einfachlatein.de! Ich helfe dir gerne weiter!
Die Geldbuße bei Nichterscheinen zu Senatssitzungen – Anwesenheitspflicht im römischen Senat
Der römische Senat war das wichtigste beratende Organ der Republik und später auch der Kaiserzeit. Obwohl die Senatoren formal keine Beamten, sondern Mitglieder eines politischen Kollegiums waren, wurde von ihnen erwartet, regelmäßig an den Senatssitzungen teilzunehmen.
Wer einer Sitzung unentschuldigt fernblieb, konnte unter bestimmten Umständen tatsächlich mit einer Geldbuße (multa) belegt werden. Diese Möglichkeit bestand bereits in der Republik, wurde jedoch nicht immer konsequent angewandt. Besonders in der späten Republik klagten mehrere Autoren darüber, dass viele Senatoren Sitzungen mieden und wichtige Beschlüsse deshalb nur von wenigen Anwesenden gefasst wurden.
Bestand eine Anwesenheitspflicht?
Ja. Ein Senator war grundsätzlich verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
Mit der Aufnahme in den Senat übernahm er nicht nur politische Ehren, sondern auch Pflichten gegenüber dem Staat (res publica). Dazu gehörte insbesondere die Mitwirkung an den Beratungen und Beschlüssen des Senats.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht ist für die frühe Republik zwar nicht vollständig überliefert, doch spätestens im 1. Jahrhundert v. Chr. galt das regelmäßige Erscheinen als selbstverständliche Amtspflicht eines Senators.
Konnte Nichterscheinen bestraft werden?
Grundsätzlich ja.
Der vorsitzende Magistrat – meist ein Konsul oder Prätor – konnte gegen Senatoren, die ohne ausreichenden Grund fernblieben, eine multa (Geldbuße) verhängen.
Diese Strafe sollte sicherstellen, dass genügend Senatoren anwesend waren und der Senat arbeitsfähig blieb.
Die Geldbuße war also weniger eine Strafe für Ungehorsam als vielmehr ein Mittel, die Funktionsfähigkeit des Staates zu sichern.
Die Lex Cornelia de senatu habendo
Die wichtigste gesetzliche Grundlage stammt aus der Diktatur Lucius Cornelius Sulla.
Um 81 v. Chr. erließ Sulla die Lex Cornelia de senatu habendo
Dieses Gesetz regelte unter anderem:
die Einberufung des Senats,
die Beschlussfähigkeit,
die Reihenfolge der Wortmeldungen,
die Anwesenheit der Senatoren.
Nach antiken Berichten konnte der vorsitzende Magistrat gegen unentschuldigt fehlende Senatoren Geldstrafen verhängen.
Die genaue Höhe der Geldbußen ist allerdings nicht überliefert.
Ausnahmen
Nicht jedes Fernbleiben war strafbar.
Als entschuldigte Gründe galten beispielsweise:
Krankheit,
ein offizieller Staatsauftrag,
militärischer Dienst,
religiöse Verpflichtungen,
andere öffentliche Ämter.
Gerade Konsuln, Prätoren oder Statthalter konnten selbstverständlich nicht gleichzeitig an jeder Senatssitzung teilnehmen.
Warum waren Geldbußen notwendig?
Vor allem in der späten Republik nahm das Interesse vieler Senatoren an den Sitzungen deutlich ab.
Gründe dafür waren unter anderem:
längere Aufenthalte auf Landgütern,
Geschäfte,
Provinzverwaltung,
politische Gleichgültigkeit,
bewusster Boykott bestimmter Sitzungen.
Dadurch erschien häufig nur ein kleiner Teil der Senatoren.
Die Geldbuße sollte diesem Problem entgegenwirken.
Cicero über die Anwesenheit im Senat
Marcus Tullius Cicero beklagt mehrfach die geringe Beteiligung an Senatssitzungen.
So kritisiert er, dass wichtige Staatsgeschäfte teilweise nur vor wenigen anwesenden Senatoren behandelt würden.
Cicero, Pro Sestio §§ 137–138
Hier hebt Cicero hervor, wie wichtig die Mitwirkung möglichst vieler Senatoren für das Wohl des Staates sei.
Auch in seinen Briefen (Ad Atticum und Ad familiares) erwähnt Cicero wiederholt schlecht besuchte Senatssitzungen.
Ein Beispiel bei Aulus Gellius
Eine besonders interessante Überlieferung findet sich bei Aulus Gellius.
Er berichtet, dass Magistrate gegen Senatoren, die unentschuldigt fehlten, tatsächlich Geldstrafen verhängen konnten.
Aulus Gellius, Noctes Atticae 14,7
Diese Stelle gilt als einer der wichtigsten Belege für die Praxis der Geldbußen.
Die Kaiserzeit
Unter Augustus wurde die Anwesenheitspflicht nochmals verschärft.
Augustus stellte fest, dass viele Senatoren die Sitzungen vernachlässigten.
Er führte daher strengere Vorschriften ein:
regelmäßige Anwesenheitskontrollen,
Mindestanwesenheit für Beschlüsse,
Geldstrafen,
teilweise sogar Ausschluss von Sitzungen.
Sueton, Augustus 35
Sueton berichtet, dass Augustus mehrfach versuchte, die Disziplin im Senat wiederherzustellen.
Wie hoch war die Geldbuße?
Die antiken Quellen nennen keinen allgemein festgelegten Betrag.
Wahrscheinlich entschied der vorsitzende Magistrat im Einzelfall über die Höhe der Strafe.
Da Senatoren in der Regel sehr vermögend waren, dürfte die Geldbuße eher einen disziplinierenden als einen finanziell belastenden Charakter gehabt haben.