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Der Prozessvertrag (litis contestatio) – Der entscheidende Wendepunkt im römischen Zivilprozess
Der Prozessvertrag (litis contestatio) war einer der wichtigsten Verfahrensschritte im römischen Zivilprozess. Mit ihm wurde der Streit zwischen Kläger und Beklagtem förmlich festgelegt und an den zuständigen Richter übergeben.
Obwohl der Begriff „Vertrag“ in der modernen Forschung verwendet wird, handelte es sich nicht um einen Vertrag im heutigen privatrechtlichen Sinn, sondern um eine prozessuale Einigung, den Rechtsstreit unter den festgelegten Bedingungen entscheiden zu lassen.
Die litis contestatio markierte den Übergang von der Vorbereitung des Prozesses zur eigentlichen gerichtlichen Entscheidung und hatte weitreichende rechtliche Folgen.
Bedeutung des Begriffs
Der Ausdruck litis contestatio setzt sich aus den lateinischen Wörtern
lis = Rechtsstreit,
contestari = Zeugen anrufen, bekräftigen
zusammen.
Ursprünglich bedeutete der Begriff, dass beide Parteien den Streit vor Zeugen förmlich feststellten. In der klassischen Zeit bezeichnete die litis contestatio den Zeitpunkt, an dem die Prozessformel endgültig festgelegt und der Rechtsstreit dem Richter übertragen wurde.
Gaius, Institutiones 4,114–116: Gaius erläutert die rechtliche Bedeutung der litis contestatio im Formularprozess.
Der römische Zivilprozess
Der klassische Formularprozess bestand aus zwei Abschnitten:
1. In iure
Der erste Teil fand vor einem Magistraten, meist dem Prätor, statt.
Hier wurden:
Kläger und Beklagter angehört,
der Streitgegenstand bestimmt,
die zulässige Klage geprüft,
die Prozessformel erstellt.
Erst wenn beide Parteien diese Formel akzeptierten, kam es zur litis contestatio.
Gaius, Institutiones 4,11–31: Gaius beschreibt die erste Phase des Formularprozesses vor dem Prätor.
2. Apud iudicem
Nach der litis contestatio wurde der Fall an einen privaten Richter (iudex privatus) oder ein Richterkollegium übergeben.
Der Richter hörte:
Zeugen,
Sachverständige,
Urkunden,
die Plädoyers beider Parteien
und sprach anschließend das Urteil.
Gaius, Institutiones 4,39–44
Was geschah bei der litis contestatio?
Die litis contestatio bildete den Übergang zwischen beiden Prozessabschnitten.
Dabei geschahen mehrere Dinge gleichzeitig:
die Prozessformel wurde endgültig festgelegt,
der zuständige Richter wurde bestimmt,
beide Parteien unterwarfen sich dem Verfahren,
der Streitgegenstand wurde rechtlich festgelegt.
Von diesem Zeitpunkt an durfte grundsätzlich nicht noch einmal über denselben Anspruch geklagt werden.
Warum spricht man von einem „Prozessvertrag“?
Die moderne Forschung verwendet häufig den Begriff Prozessvertrag, weil beide Parteien der Prozessformel zustimmen mussten.
Dabei verpflichteten sie sich,
das Verfahren anzuerkennen,
das spätere Urteil zu akzeptieren,
denselben Anspruch nicht erneut einzuklagen.
Es handelte sich jedoch nicht um einen Vertrag nach den Regeln des Privatrechts, sondern um eine verfahrensrechtliche Bindung.
Die rechtlichen Folgen der litis contestatio
Die litis contestatio hatte erhebliche Auswirkungen.
1. Der Streitgegenstand wurde festgelegt
Nach der litis contestatio konnte der Kläger seine Forderung grundsätzlich nicht mehr verändern.
Nur über den festgelegten Anspruch durfte der Richter entscheiden.
Gaius, Institutiones 4,114
2. Der Anspruch wurde „verbraucht“
Ein besonders wichtiger Grundsatz lautete:
Über denselben Anspruch durfte grundsätzlich kein zweites Mal geklagt werden.
Juristen sprechen vom Konsumtionseffekt (consumptio actionis).
Die Klage ging mit der litis contestatio gleichsam im Prozess auf.
Gaius, Institutiones 4,106–108
3. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Urteil
Für viele Rechtsfragen war entscheidend, wie die Rechtslage im Zeitpunkt der litis contestatio aussah.
Spätere Veränderungen konnten unter Umständen unbeachtlich sein.
Dadurch entstand Rechtssicherheit für beide Parteien.
Die Rolle des Prätors
Der Prätor entschied nicht selbst über Schuld oder Unschuld.
Seine Aufgabe bestand darin,
die richtige Klageart auszuwählen,
die Prozessformel festzulegen,
den Richter einzusetzen,
die litis contestatio zu ermöglichen.
Er schuf also den rechtlichen Rahmen für den späteren Prozess.
Unterschied zum modernen Prozess
Im heutigen Zivilprozess genügt in der Regel die Einreichung einer Klage.
Im römischen Recht dagegen war die litis contestatio ein eigenständiger und besonders wichtiger Verfahrensakt.
Erst durch sie entstand das eigentliche Gerichtsverfahren vor dem Richter.
Die litis contestatio im Strafprozess
Die eigentliche litis contestatio gehörte zum Zivilprozess.
Die großen Strafverfahren der Republik, etwa die Prozesse vor den quaestiones perpetuae, zu denen auch der Prozess gegen Gaius Verres gehörte, folgten einem anderen Verfahrensablauf.
Dort gab es:
die förmliche Anklage (nominis delatio),
die Zulassung der Anklage,
die Auswahl bzw. Zusammensetzung des Richtergremiums,
die Hauptverhandlung.
Von einer litis contestatio im technischen Sinn sprechen die antiken Juristen in diesen Strafprozessen nicht.
Unterschied zur sponsio (siehe In Verrem, Actio Secunda Buch 1, 45)
Die litis contestatio und die sponsio werden leicht miteinander verwechselt, bezeichnen jedoch zwei unterschiedliche Rechtsinstitute des römischen Prozessrechts.
Die litis contestatio war der entscheidende Verfahrensschritt des Formularprozesses. Mit ihr wurde der Streitgegenstand endgültig festgelegt und der Rechtsstreit an den zuständigen Richter übergeben. Von diesem Zeitpunkt an waren beide Parteien an den festgelegten Prozess gebunden; außerdem konnte über denselben Anspruch grundsätzlich nicht noch einmal geklagt werden.
Gaius, Institutiones 4,106–108; 4,114
Die sponsio war dagegen ein förmliches Prozessversprechen. In bestimmten Zivilprozessen verpflichtete sich eine Partei, für den Fall des Unterliegens einen Geldbetrag zu zahlen. Die Gegenpartei antwortete regelmäßig mit einer entsprechenden restipulatio. Die sponsio diente dazu, eine Rechtsfrage in eine einklagbare Form zu bringen und dadurch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.
Sie war jedoch nicht der eigentliche Prozessvertrag.
Cicero, Pro Caecina 16–27 (Erläuterung der sponsio im Zivilprozess)
Die wichtigsten Unterschiede
Litis contestatio Sponsio
Förmlicher Abschluss des Verfahrens vor dem Prätor Förmliches Prozessversprechen (Prozesswette)
Legt den Streitgegenstand verbindlich fest Dient dazu, eine Rechtsfrage prozessfähig zu machen
Übergibt den Rechtsstreit an den Richter Kann dem eigentlichen Verfahren vorausgehen
Führt zum Konsumtionseffekt der Klage Hat diese Wirkung nicht
Bestandteil des Formularprozesses Nur bei bestimmten Klagearten und Verfahrensformen