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Die Subscriptores – Die Nebenankläger im römischen Strafprozess
Die Subscriptores (Singular: subscriptor) waren im römischen Strafprozess unterstützende Ankläger, die den Hauptankläger (accusator) bei der Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens halfen. Anders als moderne Staatsanwälte existierte im römischen Recht keine staatliche Anklagebehörde. Strafprozesse wurden grundsätzlich von Privatpersonen geführt.
Da besonders umfangreiche Verfahren, wie der Prozess gegen Gaius Verres, oft eine enorme Menge an Beweisen, Zeugen und Dokumenten erforderten, standen dem Hauptankläger häufig mehrere subscriptores zur Seite. Ihre Aufgabe bestand darin, die Anklage zu unterstützen, ohne jedoch selbst die Leitung des Prozesses zu übernehmen. (Vorsicht genau genommen ist nicht klar, ob Cicero offizielle Mitankläger hatte oder nur inoffizielle Helfer, er hatte aber sicherlich sehr viele Unterstützer)
Herkunft des Begriffs
Der Begriff subscriptor leitet sich vom lateinischen Verb subscribere („darunterschreiben“, „unterzeichnen“) ab.
Der Name erklärt sich daraus, dass die unterstützenden Ankläger ihre Namen unter die eigentliche Anklageschrift setzten. Dadurch machten sie öffentlich deutlich, dass sie die Anklage unterstützten und an ihrer Vorbereitung beteiligt waren.
Die eigentliche Verantwortung für den Prozess blieb jedoch beim Hauptankläger (accusator).
Die Rolle im römischen Strafprozess
Da Rom keine Staatsanwaltschaft kannte, mussten Privatpersonen Strafverfahren selbst anstrengen.
Bei kleineren Prozessen genügte meist ein einzelner Ankläger.
Bei besonders umfangreichen Verfahren konnten jedoch mehrere Unterstützer mitwirken.
Die Aufgaben eines subscriptor bestanden unter anderem darin,
Zeugen zu befragen,
Beweismaterial zu sammeln,
Urkunden auszuwerten,
Informationen aus den Provinzen zu beschaffen,
den Hauptankläger juristisch zu beraten,
einzelne Prozessabschnitte vorzubereiten.
Obwohl sie eine wichtige Rolle spielten, traten sie während der Gerichtsverhandlung meist deutlich weniger in Erscheinung als der Hauptankläger.
Rechtliche Stellung
Ein subscriptor war kein eigenständiger Ankläger.
Er konnte den Prozess grundsätzlich nicht allein führen und besaß nicht dieselben prozessualen Rechte wie der eigentliche accusator.
Die Verantwortung für:
die Eröffnungsrede,
die Beweisführung,
die Vernehmung wichtiger Zeugen,
den Schlussvortrag
lag beim Hauptankläger.
Die subscriptores wirkten überwiegend im Hintergrund und unterstützten dessen Arbeit.
Unterschied zwischen Accusator und Subscriptor
Die Aufgaben beider Rollen unterschieden sich deutlich.
Accusator Subscriptor
leitete den gesamten Prozess unterstützte den Hauptankläger
hielt die großen Reden arbeitete überwiegend im Hintergrund
stellte die Anträge sammelte Beweise und Zeugen
trug die rechtliche Verantwortung unterstützte die Vorbereitung
konnte den Prozess gewinnen oder verlieren hatte keine alleinige Prozessführung
Der subscriptor entsprach daher am ehesten einem juristischen Mitarbeiter oder Mitankläger, nicht jedoch einem zweiten Hauptankläger.
Warum waren Subscriptores wichtig?
Große Prozesse konnten Monate dauern und Hunderte von Zeugen umfassen.
Gerade im Verres-Prozess musste Cicero:
zahlreiche Städte Siziliens bereisen,
hunderte Dokumente zusammentragen,
viele Zeugen vorbereiten,
umfangreiche Finanzunterlagen auswerten.
Ohne mehrere Helfer wäre ein solches Verfahren kaum durchführbar gewesen.
Die subscriptores ermöglichten daher überhaupt erst die praktische Durchführung besonders umfangreicher Strafprozesse (Cicero war alleiniger Ankläger, aber er hatte viele Helfer, die ihm geholfen hatten, alle Beweise zu sammeln, ob diese tatsächlich Mitankläger waren oder nur inoffizielle Helfer ist unklar!).
Die Auswahl der Subscriptores
Der Hauptankläger bestimmte in der Regel selbst, wen er als Unterstützer hinzuzog.
Oft handelte es sich um:
befreundete Politiker,
jüngere Juristen,
Angehörige derselben politischen Gruppe,
Männer mit besonderen Kenntnissen über den jeweiligen Fall.
Da ihre Namen öffentlich unter der Anklageschrift erschienen, verband sich auch ihr politisches Ansehen mit dem Ausgang des Prozesses.